Zweite Novelle des KSG | Die zweite Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) steht kurz vor der Verabschiedung, mit einem geplanten Beschluss im Bundestag in der Sitzungswoche vom 22. bis 26. April 2024. Die Regierungsfraktionen haben die Grundzüge der Reform bekräftigt, die das Bundeskabinett bereits im Juni 2023 beschlossen hat. Ein vollständiger Gesetzestext lag am 16. April noch nicht vor. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP haben die Einigung vorgestellt. |
Klimaziele | Die Überwachung der Klimaziele erfolgt nun zukunftsorientiert und sektorübergreifend. Wenn das Ziel für 2030 zweimal hintereinander verfehlt wird, muss die Bundesregierung nachsteuern. Es soll auch ein Maßnahmenprogramm zur Erreichung des Klimaziels für 2040 vorlegt werden. |
Kabinettsfassung als Grundlage | Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck präsentierte im Juni 2023 einen Entwurf für die zweite Novelle des Klimaschutzgesetzes, der am 21. Juni 2023 vom Kabinett beschlossen wurde. Die Reform haben die Ampel-Parteien bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. |
Aktuelle Rechtslage | Das geltende Klimaschutzgesetz wurde im Juni 2021 beschlossen und trat Ende August 2021 in Kraft. Der Bundesrat billigte die erste Novelle im Juni 2021. |
Reaktion auf einen BVerfG-Beschluss | Die erste Novelle des Klimaschutzgesetzes erfolgte als Reaktion auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im März 2021, das entschied, dass das bisher geltende Klimaschutzgesetz die Klimaziele nur unzureichend regelt. |
Klimaschutzprogramm | Ein gesonderter Klimapakt, das Klimaschutz-Sofortprogramm, wurde im Oktober 2023 verabschiedet und soll den Umstieg auf klimafreundliche Technologien unterstützen. |
Klimaziel 2040 wird zur Messlatte | Das Klimaziel für 2040 sieht eine Senkung der Emissionen um 88 Prozent gegenüber 1990 vor. Zukünftige Klimaschutzprogramme müssen sich daran messen lassen. |