Gebäudeenergiegesetz 2024
Gebäudeenergiegesetz 2024

Gebäudeenergiegesetz 2024

Gebäudeenergiegesetz 2024

DatumFakten
19.10.2023Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudeenergiegesetz beschlossen.
1.1.2024Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft. Neue Heizungen müssen zu 65% erneuerbare Energien nutzen. Neue Modernisierungsumlage im Mietrecht.
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Grundsätzliche Verpflichtung, Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen.
65-%-EE-Pflicht gilt für Neubauten. Übergangsfristen außerhalb von Neubaugebieten. Frühere Fristen bei Gebietsausweisung.
30.6.2026Kommunale Wärmeplanung in Großstädten.
30.6.2028Kommunale Wärmeplanung in kleineren Kommunen.
1.1.2029Neue Öl- oder Gasheizungen müssen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzen.
1.1.2045Gebäude müssen klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.